

Steuerberatungsgesellschaft mbH
Jahresabschluss für GmbH – professionell erstellt und steuerlich optimal begleitet
Der Jahresabschluss einer GmbH ist weit mehr als die Zusammenfassung der laufenden Buchhaltung. Er zeigt die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, bildet die Grundlage für die Besteuerung und muss die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Wir übernehmen die Erstellung des Jahresabschlusses Ihrer GmbH und begleiten Sie von der Abstimmung der Finanzbuchhaltung bis zur Übermittlung der erforderlichen Steuererklärungen und Unterlagen.
Dabei betrachten wir nicht nur die Zahlen des vergangenen Geschäftsjahres. Ein guter Jahresabschluss sollte Ihnen auch zeigen, wo Ihr Unternehmen wirtschaftlich steht und bei welchen steuerlichen oder bilanziellen Themen Handlungsbedarf besteht.
Was gehört zum Jahresabschluss einer GmbH?
Eine GmbH ist als Kapitalgesellschaft grundsätzlich zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser besteht insbesondere aus:
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Bilanz,
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Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),
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gegebenenfalls Anhang,
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gegebenenfalls Lagebericht.
Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind und welche Erleichterungen genutzt werden können, hängt unter anderem von der Größe der GmbH ab.
Neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss sind regelmäßig auch die steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung.
Wir koordinieren diese Arbeiten für Sie und achten darauf, dass Handelsbilanz, Steuerbilanz und Steuererklärungen aufeinander abgestimmt sind.
Unsere Leistungen beim GmbH-Jahresabschluss
Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige steuerliche und bilanzielle Betreuung Ihrer GmbH. Dazu gehören insbesondere:
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Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses,
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Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,
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Prüfung und Abstimmung der Buchhaltung,
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Abstimmung von Forderungen und Verbindlichkeiten,
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Prüfung des Anlagevermögens und der Abschreibungen,
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Bildung und Überprüfung von Rückstellungen,
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Abstimmung von Gesellschafter- und Verrechnungskonten,
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steuerliche Überleitungsrechnung bzw. Erstellung der Steuerbilanz,
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elektronische Übermittlung der E-Bilanz,
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Erstellung der Körperschaftsteuererklärung,
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Erstellung der Gewerbesteuererklärung,
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Erstellung weiterer erforderlicher betrieblicher Steuererklärungen,
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Unterstützung bei der Feststellung des Jahresabschlusses,
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Übermittlung der offenzulegenden beziehungsweise zu hinterlegenden Unterlagen an das Unternehmensregister.
Damit erhalten Sie die wesentlichen Leistungen rund um den Jahresabschluss Ihrer GmbH aus einer Hand.
Besonderheiten beim Jahresabschluss einer GmbH
Bei einer GmbH spielen regelmäßig Themen eine Rolle, die bei Einzelunternehmen oder kleineren Personengesellschaften nicht oder nur eingeschränkt auftreten.
Dazu gehören beispielsweise:
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Geschäftsführergehalt und Gesellschafter-Geschäftsführer
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Bei Gesellschafter-Geschäftsführern müssen Vergütungen und sonstige Leistungen steuerlich besonders sorgfältig behandelt werden. Hierzu können beispielsweise Geschäftsführergehälter, Tantiemen, Firmenwagen, Pensionszusagen oder sonstige Vergütungsbestandteile gehören.
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Gesellschafter-Verrechnungskonten
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Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern sollten zum Jahresende sorgfältig abgestimmt werden. Unklare oder dauerhaft bestehende Salden können steuerliche Fragen auslösen.
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Verdeckte Gewinnausschüttungen
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Geschäfte zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern müssen steuerlich einem Fremdvergleich standhalten. Wir prüfen auffällige Sachverhalte und weisen frühzeitig auf mögliche steuerliche Risiken hin.
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Rückstellungen und Abgrenzungen
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Nicht jede wirtschaftliche Belastung führt bereits während des Jahres zu einer Zahlung. Im Jahresabschluss ist daher zu prüfen, welche Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen oder sonstigen Bilanzpositionen berücksichtigt werden müssen.
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Gewinnausschüttung oder Gewinnvortrag
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Nach Erstellung des Jahresabschlusses stellt sich häufig die Frage, ob Gewinne ausgeschüttet oder im Unternehmen belassen werden sollen. Auch die steuerlichen Folgen einer Ausschüttung sollten hierbei berücksichtigt werden.
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Jahresabschluss und Steuererklärungen aus einer Hand
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Bilanz und Steuererklärungen sollten nicht getrennt voneinander betrachtet werden.
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Wir erstellen daher nicht lediglich eine Bilanz, sondern stimmen den Jahresabschluss der GmbH mit den betrieblichen Steuererklärungen ab. Handelsrechtliche und steuerrechtliche Unterschiede werden nachvollziehbar berücksichtigt.
So entsteht ein in sich schlüssiger Jahresabschluss, der als Grundlage für die Besteuerung, für Gesellschafterbeschlüsse und für weitere unternehmerische Entscheidungen genutzt werden kann.
Offenlegung des GmbH-Jahresabschlusses
Kapitalgesellschaften unterliegen gesetzlichen Offenlegungspflichten. Abhängig von der Unternehmensgröße bestehen unterschiedliche Möglichkeiten und Erleichterungen hinsichtlich des Umfangs der zu veröffentlichenden beziehungsweise zu hinterlegenden Unterlagen.
Wir prüfen, welche Offenlegungspflichten für Ihre GmbH bestehen, und übernehmen auf Wunsch die elektronische Übermittlung der erforderlichen Unterlagen an das Unternehmensregister.
Damit vermeiden Sie unnötige Rückfragen und reduzieren das Risiko, dass gesetzliche Fristen übersehen werden.
Jahresabschluss als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen
Ein Jahresabschluss ist nicht nur eine Verpflichtung gegenüber Finanzamt und Unternehmensregister.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung liefern wichtige Informationen darüber,
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wie profitabel das Unternehmen gearbeitet hat,
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wie sich das Eigenkapital entwickelt,
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welche Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen,
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wie hoch die Liquiditätsbelastung durch Steuern sein kann,
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ob sich bestimmte Kostenpositionen auffällig entwickelt haben und
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wo für das kommende Geschäftsjahr steuerlicher oder wirtschaftlicher Handlungsbedarf besteht.
Auf Wunsch besprechen wir die wesentlichen Positionen des Jahresabschlusses mit Ihnen und erläutern die wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen verständlich.
Jahresabschluss Ihrer GmbH durch den Steuerberater
Sie suchen einen Steuerberater für den Jahresabschluss Ihrer GmbH oder möchten die Erstellung des Jahresabschlusses künftig an eine neue Steuerkanzlei übertragen?
Auch wenn wir Ihre laufende Finanzbuchhaltung bisher nicht betreuen, können wir prüfen, ob und in welchem Umfang wir die Erstellung des Jahresabschlusses übernehmen können.
Vor Beginn der Arbeiten klären wir, welche Unterlagen vorhanden sind, ob die Buchhaltung vollständig ist und welche Besonderheiten bei Ihrer GmbH zu berücksichtigen sind.
Persönliche Betreuung statt reiner Zahlenverarbeitung
Gerade bei einer GmbH ergeben sich häufig Fragen, die über die reine Erstellung der Bilanz hinausgehen.
Deshalb beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht darauf, Zahlen aus der Finanzbuchhaltung in einen Jahresabschluss zu übernehmen. Wir prüfen die wesentlichen Abschlusspositionen, klären offene Sachverhalte und machen Sie auf steuerlich relevante Punkte aufmerksam.
Unser Ziel ist ein rechtssicherer, nachvollziehbarer und steuerlich sorgfältig erstellter Jahresabschluss Ihrer GmbH.
Sie benötigen einen Jahresabschluss für Ihre GmbH?
Gerne übernehmen wir die Erstellung des Jahresabschlusses und der dazugehörigen betrieblichen Steuererklärungen.
Sprechen Sie uns an. In einem ersten Gespräch können wir klären, welche Leistungen Sie benötigen, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und wie wir die steuerliche Betreuung Ihrer GmbH übernehmen können.
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und Jahresabschluss für Ihre GmbH anfragen.