

Steuerberatungsgesellschaft mbH
Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen
Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen und übernehmen auf Wunsch die vollständige steuerliche Betreuung gegenüber dem Finanzamt.
Dazu gehören insbesondere Einkommensteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen und Gewerbesteuererklärungen.
Unser Ziel ist nicht nur die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung. Wir prüfen die steuerlich relevanten Sachverhalte, berücksichtigen mögliche Gestaltungsspielräume und achten darauf, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und nachvollziehbar gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
Steuererklärungen für Privatpersonen
Auch Privatpersonen können ihre Steuererklärung durch unsere Kanzlei erstellen lassen. Wir übernehmen insbesondere Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer, Vermieter, Rentner, Kapitalanleger und Personen mit weiteren Einkünften.
Typische Themen sind beispielsweise:
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
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Vermietung und Verpachtung,
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Kapitalvermögen,
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Renten und Pensionen,
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Werbungskosten,
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Sonderausgaben,
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außergewöhnliche Belastungen,
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haushaltsnahe Dienstleistungen,
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Handwerkerleistungen,
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Kinder und Kinderbetreuungskosten,
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Immobilien,
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Veräußerungsgeschäfte,
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ausländische Einkünfte.
Dabei prüfen wir, welche Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können und welche Unterlagen für die Steuererklärung benötigt werden.
Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuererklärung betrifft nicht nur Arbeitnehmer. Auch Selbstständige, Unternehmer, Vermieter, Rentner oder Personen mit unterschiedlichen Einkunftsarten können verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Wir erfassen und prüfen die steuerlich relevanten Einkünfte und Ausgaben und erstellen die Einkommensteuererklärung auf Grundlage Ihrer persönlichen Verhältnisse. Dabei berücksichtigen wir unter anderem:
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Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
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Einkünfte aus Kapitalvermögen,
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Renteneinkünfte,
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Werbungskosten,
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Sonderausgaben,
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außergewöhnliche Belastungen,
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steuerliche Freibeträge.
Auch bei komplexeren Sachverhalten unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Einordnung und Kommunikation mit dem Finanzamt.
Körperschaftsteuererklärung für GmbH und andere Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder UG unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer.
Wir erstellen die Körperschaftsteuererklärung auf Grundlage des Jahresabschlusses und berücksichtigen die steuerlichen Besonderheiten der Gesellschaft.
Dabei prüfen wir unter anderem:
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steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen,
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nicht abzugsfähige Betriebsausgaben,
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verdeckte Gewinnausschüttungen,
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Verlustvorträge,
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Beteiligungserträge,
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Geschäftsführervergütungen,
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Gesellschafter-Verrechnungskonten,
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steuerliche Besonderheiten bei Gesellschaftern und Geschäftsführern.
Die Körperschaftsteuererklärung wird dabei mit dem Jahresabschluss und den weiteren betrieblichen Steuererklärungen abgestimmt.
Gewerbesteuererklärung
Gewerbliche Unternehmen müssen regelmäßig eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Dies betrifft insbesondere:
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GmbHs,
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UGs,
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gewerblich tätige Einzelunternehmen,
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gewerblich tätige Personengesellschaften.
Ausgangspunkt für die Gewerbesteuer ist der steuerliche Gewinn des Unternehmens. Dieser wird anschließend um gesetzlich vorgeschriebene Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst.
Wir prüfen unter anderem, ob gewerbesteuerliche Hinzurechnungen oder Kürzungen erforderlich sind und erstellen die Gewerbesteuererklärung auf Grundlage der steuerlichen Unternehmensdaten.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften berücksichtigen wir außerdem die mögliche Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer.
Steuererklärungen für Unternehmen aus einer Hand
Unternehmen müssen häufig mehrere Steuererklärungen gleichzeitig abgeben. Bei einer GmbH gehören hierzu beispielsweise:
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Körperschaftsteuererklärung,
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Gewerbesteuererklärung,
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Umsatzsteuererklärung,
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gegebenenfalls weitere steuerliche Erklärungen.
Wir stimmen die einzelnen Steuererklärungen untereinander und mit dem Jahresabschluss ab.
Dadurch vermeiden wir widersprüchliche Angaben und stellen sicher, dass die steuerlichen Werte nachvollziehbar aus der Buchhaltung und dem Jahresabschluss abgeleitet werden können.
Prüfung der Steuerbescheide
Mit der Abgabe der Steuererklärung ist unsere Arbeit auf Wunsch noch nicht beendet.
Nach Erlass der Steuerbescheide prüfen wir, ob das Finanzamt die eingereichten Steuererklärungen zutreffend berücksichtigt hat.
Dabei kontrollieren wir insbesondere:
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die übernommenen Einkünfte,
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berücksichtigte Aufwendungen,
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steuerliche Abweichungen,
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Nachzahlungen oder Erstattungen,
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Zinsen,
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Verlustvorträge,
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sonstige Feststellungen des Finanzamts.
Stellen wir Abweichungen oder Fehler fest, prüfen wir, ob weitere Schritte erforderlich sind.
Kommunikation mit dem Finanzamt
Rückfragen des Finanzamts kommen bei Steuererklärungen regelmäßig vor. Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit dem Finanzamt und beantworten steuerliche Rückfragen zu den von uns erstellten Erklärungen.
Damit haben Sie einen festen Ansprechpartner für das gesamte Besteuerungsverfahren.
Verspätete Steuererklärungen und Schätzungsbescheide
Auch wenn Steuererklärungen bereits verspätet sind oder das Finanzamt einen Schätzungsbescheid erlassen hat, können wir Sie unterstützen. Wir prüfen, welche Steuererklärungen noch eingereicht werden müssen und welche Unterlagen benötigt werden. Anschließend können die tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
Je nach Sachverhalt prüfen wir außerdem, ob gegen einen bereits ergangenen Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden sollte.
Steuererklärung beim Steuerberater erstellen lassen
Sie möchten Ihre Steuererklärung professionell erstellen lassen oder suchen einen neuen Steuerberater?
Wir betreuen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei der Erstellung und Abgabe ihrer Steuererklärungen.
Gerne prüfen wir, welche Erklärungen in Ihrem Fall erforderlich sind und welche Unterlagen benötigt werden.
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